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Einverständniserklärung der Eltern

Gemäß §27 Abs. 3 WaffG ist eine Einverständniserklärung der Eltern einzuholen:

  • Bis 14 Jahren für Luftdruckwaffen
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren für sonstige Schusswaffen (Kleinkaliber)

Bei Kinder unter 12 Jahren ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörder erforderlich.

Die Einverständniserklärung ist im Verein zugänglich aufzubewahren und bei Veranstaltungen ausserhalb des Vereins den Veranstaltern vorzulegen. Dies gilt auch für die Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren.

Anlage

Einverständniserklärung der Eltern

 

Begleitpapier zum Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen

Begleitpapier zum Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition(§12 Abs.1 Nr.3b iV.m § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).

Anlage

Transportbescheinigung

 

Förderanträge für Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen

In der Anlage sind alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt, die für die Förderanträge von Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen notwendig sind.

Anlagen

Förderantrag von Mitarbeiterbildungsmaßnahmen

Förderantrag von Jugendbildungsmaßnahmen

 

Anforderung von Formularen

Vorlage  zur Anforderung von Formularen (z.B. Zuschussanträge für Jugend- oder Mitarbeitermaßnahmen) sowie der Aufgabe von Bestellungen (z.B. BSSJ-Intern).

Anlagen

Anforderungs- und Bestellformular

 

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