Gemäß §27 Abs. 3 WaffG ist eine Einverständniserklärung der Eltern einzuholen:
Bei Kinder unter 12 Jahren ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörder erforderlich.
Die Einverständniserklärung ist im Verein zugänglich aufzubewahren und bei Veranstaltungen ausserhalb des Vereins den Veranstaltern vorzulegen. Dies gilt auch für die Ausnahmegenehmigung für Kinder unter 12 Jahren.
Anlage
Begleitpapier zum Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe und der dazugehörigen Munition(§12 Abs.1 Nr.3b iV.m § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Anlage
In der Anlage sind alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt, die für die Förderanträge von Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen notwendig sind.
Anlagen
Vorlage zur Anforderung von Formularen (z.B. Zuschussanträge für Jugend- oder Mitarbeitermaßnahmen) sowie der Aufgabe von Bestellungen (z.B. BSSJ-Intern).
Anlagen